Kostendeckende Einspeisevergütung PV Photovoltaik Schweiz
Das Schweizer Modell lehnt sich am deutschen EEG an. Die Ziele sind, dass die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien bis zum Jahr 2030 um mindestens 5,4 Milliarden Kilowattstunden erhöht wird. Das entspricht rund 10% des heutigen Stromverbrauchs (2008: 58,7 Milliarden Kilowattstunden).
Das Energiegesetz enthält dazu ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich. Hauptpfeiler ist dabei die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) für Strom aus erneuerbaren Energien.
Vergütungsklassen Photovoltaik
Leistungsklasse | Vergütung (Rp/kWh) | |
freistehend | ≤10 kW ≤30 kW ≤100 kW >100 kW | 65 54 51 49 |
angebaut (Dachmontage) | ≤10 kW ≤30 kW ≤100 kW >100 kW | 75 65 62 60 |
integriert (Doppelfunktion) | ≤10 kW ≤30 kW ≤100 kW >100 kW | 90 74 67 62 |
Quelle: Swisssolar (Schweizerischer Fachverband für Sonnenenergie) 2008
Für die Nutzung des Stroms aus erneuerbaren Energien gelten besondere Tarife. Die Vergütung ist für 20- 25 Jahre (je nach Technologie) festgelegt. Die Vergütungssätze werden über die Laufzeit (ab 2010) um 8%/a gesenkt.
Die Vergütung (es besteht eine MWST Pflicht) wird von den örtlichen Netzbetreiben vorgenommen.
Vergütungsbeispiel 150kW-Anlage
10 * (Vergütung 10kW) + 20* (Vergütung 30kW) + 70*(Vergütung 100kW) + 50*(Vergütung >100kW)
Wer eine Neuanlage bauen will, hat sein Projekt bei der nationalen Netzgesellschaft Swissgrid anzumelden. Ist das Jahresbudget für die Förderung von PV Anlagen erreicht wird die Anmeldung in eine Warteliste eingetragen.


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